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Warum
ausbilden? |
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Ladungssicherung funktioniert nur, wenn alle Beteiligten ihre Aufgaben entsprechend erfüllen. Das bedeudet natürlich, das diese Personen über die Prozesse der Ladungssicherung Kenntnis haben. So schreibt es der Gesetz- geber vor.
Der §22StVO beschreibt mittlerweile ganz klar , unter welchen Verkehrssitu- ationen die Ladung zu halten hat und vor allem wie die Ladung zu sichern ist. Hier verweist die StVO auf die Regeln der Technik. Diese sind in der VDI 2700 ff., so wie in den entsprechenden DIN und EN definiert.
Ungenügend gesicherte Ladung kann bei alle Beteiligten Kosten verursachen, die zu vermeiden sind. Schon bei einer Verkehrskontrolle
kann es un- angenehm werden, auch ohne das ein Unfall vorliegt.
Ab 2009 müssen laut BKrVQV, alle Fahrzeugführer des gewerblichen Güter- verkehrs eine entsprechende Qualifikation, u.a. auch für die Ladungs- sicherung vorweisen können. (Anlage 1 BKrFQV)
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Zielgruppe: |
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Alle Mitarbeiter(innen) in Unternehmen, die an der Ladungssicherrung betei- ligt sind. (z.B. Verladepersonal, Kraftfahrer, Verpacker, Personen des Waren- ausgangs etc.).
Weiterhin verantwortliche Personen, die direkt bzw. indirekt beteiligt sind. (z.B. Unternehmer, Geschäftsleitung, Fuhrparkverantwortlicher, Lagerleiter, Verantwortlicher des Verladeprozesses, Disponent, Besteller von Fahrzeugen etc.)
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Inhalte: |
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Rechtliche Grundlagen
Physikalische Grundlagen
Fahrzeugaufbauten
Lastverteilungsplan
Zurrberechnungen
Zurrarten
Zurrmittel
Ladehilfsmittel
Überprüfung der Zurrmittel
Beurteilen von Unfallsituationen
Beurteilen von Ladungssicherungen anhand von Praxisbeispielen
praktische Verladeübungen
Beispiele zur Lösungsfindung für die Sicherung der Ladegüter
Abschlussprüfung
Ausbildungsnachweis 2700a
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Schulungsort: |
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Die theoretische und praktische Ausbildung findet bei
Ihnen im Betrieb statt. Einzelschulungen können im
auf Anfrage auch extern durchgeführt werden.
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Schulungsdauer: |
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Bei Schulungen ohne den Ausbildungsnachweis 2700a - 1 Tag
Mit Ausbildungsnachweis 2700a - 2 Tage (16 UE)
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Schulungsgebühr
und Termine:
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auf Anfrage (auch samstags möglich) info@team-gregor.de
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Jährliche
Unterweisung: |
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Laut (BGV
A1) ist der Unternehmer verpflichtet,
seine Mitarbeiter über die auftretenden Gefahren,
die bei der Arbeit auftreten können, mindestens
1-mal jährlich zu unterweisen. Dieser Grundsatz
ist für alle Bereiche, so auch für die Ladungssicherung,
gültig.
Dauer und Umfang der Unterweisung richtet
sich nach den betrieblichen Gegebenheiten (Gefährdungsbeurteilung).
Gebühren und Termine auf Anfrage. info@team-gregor.de |
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Ladungssicherung Netzwerk:
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