Schulung Training Coaching


Kranführer



Kranführer
Flurförderzeuge
Ladungssicherung
Weitere Schulungen
Warum ausbilden?
 

Die Notwendigkeit der Ausbildung ergibt sich in erster Linie aus den ge- setzlichen Verpflichtungen. (BGV D6)

Für Sie als Unternehmer gibt es darüber hinaus auch noch weitere Aspekte. Nicht nur Ihre Krane, sondern auch die zu bewegende Lasten stellen hohe Investitionen dar. Kräne haben eine Art Schlüsselstellung im betrieblichen Ablauf. Fällt ein Kran wegen unsachgemäßer Bedienung aus oder die zu transportierenden Teile werden beschädigt, entstehen nicht nur Kosten der Wiederherstellung. Häufig gibt es dann auch noch Probleme mit Ihrem Vertragspartner.

Für das selbstständige Steuern von Kranen muss die Ausbildung mit einer theoretischen und praktischen Prüfung erfolgreich beendet sein. (BGG 921)
















Wer darf fahren?
  Personen,
  •  die mindestens 18 Jahre alt sind
  •  körperlich und geistig geeignet sind (G25)
  •  ausgebildet und geprüft sind,
  •  sowie beauftragt wurden, einen Kran zu bedienen.



Zielgruppe:
  Alle Mitarbeiter(innen) in Unternehmen, die mit einem Kran (Brücken- Portalkran, LKW - Ladekran) umgehen sollen.



Inhalte:
  Rechtliche Grundlagen
Anforderungen an den Kranführer
Verantwortlichkeiten
Aufbau und Funktionen des Kranes (je nach Kranart)
Allgemeiner Umgang mit dem Kran
Sicherheitseinrichtungen und Funktionsweise (je nach Kranart)
Für LKW - Ladekrane: spez. Regelungen für das Aufstellen und Bedienung
Pflichten des Kranführers
Umgang mit Lastaufnahmeeinrichtungen
Ablegereife von Anschlagmitteln
Theoretische Prüfung
Praktische Prüfung



Schulungsort:
  Die theoretische und praktische Ausbildung findet bei Ihnen im Betrieb statt. Einzelschulungen können auf Anfrage auch extern durchgeführt werden.



Schulungsdauer:

 

  abhängig der Vorkenntnisse und Kranart 2 - 5 Tage (Brücken- und LKW-Lade- krane). Bei anderen Kranarten nach Klärung.



Schulungsgebühr und Termine:

  auf Anfrage (auch samstags möglich) info@team-gregor.de



Jährliche Unterweisung:
 
Laut (BGV A1) ist der Unternehmer verpflichtet, seine Mitarbeiter über die auftretenden Gefahren, die bei der Arbeit auftreten können, mindestens 1-mal jährlich zu unterweisen. Dieser Grundsatz ist für alle Bereiche, so auch für Kräne, gültig.

Dauer und Umfang der Unterweisung richtet sich nach den betrieblichen Gegebenheiten (Gefährdungsbeurteilung).

Gebühren und Termine auf Anfrage. info@team-gregor.de



   

Schulungen für andere Kranarten auf Anfrage