Flurförderzeugführer
(Gabelstaplerfahrer –innen) sind so auszubilden,
dass sie mit dem Umgang, der Steuerung und Technik des
Flurförderzeugs insoweit vertraut sind, um das
Gerät fach- und sicherheitsgerecht bedienen zu
können. Dazu muss die Person praxisnah ausreichend
üben können.
Für das selbstständige Steuern
von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand
muss die Ausbildung mit einer theoretischen und praktischen
Prüfung erfolgreich beendet sein. (BGG
925)
Das Steuern von Flurförderzeugen, wie z.B. Gabelstapler
und Regal- Flurförderzeuge, gilt immer als selbstständig,
es sein denn, Personen unter 18 Jahren werden zu Ausbildungszwecken
unter Aufsicht entsprechend aus- gebildet.
Als Unternehmer stehen Sie in der Pflicht,
für die Arbeitssicherheit Ihrer Mitarbeiter zu
sorgen. Dazu zählt auch, dass Sie Ihr Personal
für den Einsatz auf einem Flurförderzeug entsprechend
ausbilden lassen. Um den An- forderungen, die der Gesetzgeber
an Sie stellt gerecht zu werden, erfolgt unsere Ausbildung
jeweils nach den aktuellen Vorgaben der Berufsgenos-
senschaften.
Richtig ausgebildete Flurförderzeugführer
sollen Gefahren frühzeitig er- kennen, weniger
Risiko eingehen und somit Unfälle vermeiden. Diese
Vorteile für Sie als Unternehmer bietet ein Höchstmaß
an Arbeitssicherheit.
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